Der Abfindungsrechner ermittelt die Höhe der Nettoauszahlung bei Entlassungsentschädigungen (Abfindungen).
Bitte beachten Sie:
1. Berechnungsgrundlage sind ausschließlich die hier abgefragten Daten. Die Steuerbelastung beim Arbeitnehmer kann sich jedoch durch Umstände ändern, die dem Arbeitgeber nicht bekannt sind, insbesondere weitere Einkünfte des Arbeitnehmers oder dessen Ehepartner im Auszahlungsjahr.
2. Das Programm berechnet die Steuer auf die Abfindung nach der steuerlich günstigen Fünftelregelung, da diese in den meisten Abfindungsfällen zur Anwendung kommt (§ 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG).
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