Ab dem 1. Juli 2017 wurde die bisherige Teilrente durch die sogenannte Flexirente abgelöst.
Bis zum Jahr 2019 hatte ein jährlicher Hinzuverdienst von 6300 € weiterhin keine Auswirkungen auf die Rentenhöhe.
40% des diesen Wert übersteigenden Hinzuverdienstes kürzten allerdings die Rente.
Im Jahr 2020 betrug der jährliche Hinzuverdienst ohne Auswirkungen auf die Rentenhöhe: 44.590,00 €
In den Jahren 2021/2022 betrug der jährliche Hinzuverdienst ohne Auswirkungen auf die Rentenhöhe: 46.060,00 €
Auch findet in diesen Jahren die Deckelung des Hinzuverdienstes keine Anwendung.
Ab dem Jahr 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten mehr
Auch findet die Deckelung des Hinzuverdienstes keine Anwendung mehr.
Tragen Sie Ihre Daten in den Flexirentenrechner ein und betätigen Sie die Taste "Berechnen".
(Alle Werte sind Bruttowerte!)
Wenn Sie die Regelarbeitsgrenze erreicht haben, können Sie beliebig hinzuverdienen und haben Steuervorteile.
Nutzen Sie eine vorzeitige Rente wenn Sie es sich erlauben können und lassen Sie sich nicht zu einer längeren Arbeitszeit überreden ... die statistische Lebenserwartung spricht dagegen!
Deckelung des Hinzuverdienstes
Wenn die Summe aus der gekürzten Rente und dem Hinzuverdienst höher ist als das bisherige beste Monatseinkommen, wird der darüber liegende Hinzuverdienst voll auf die verbliebene Teilrente angerechnet.
Teilrente und Hinzuverdienst dürfen folglich das beste Einkommen der letzten 15 Jahre nicht überschreiten!
Seit 2021 findet die Deckelung des Hinzuverdiensts derzeit keine Anwendung mehr!
Prüfung des Hinzuverdienstes
Der tatsächliche Hinzuverdienst wird jährlich überprüft und die Rentenzahlung angepaßt. Es kann folglich zu Überzahlungen oder Nachzahlungen kommen.
Sonderregelungen
Hinzuverdienstgrenze und Teilrente können auch fest vereinbart werden. Die Teilrente darf 10% der Vollrente nicht unterschreiten und der daraus resultierende Hinzuverdienst darf nicht überschritten werden!
Mehr Informationen der Deutschen Rentenversicherung.