Kirchensteuerrechner

Steuersatz: Er beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8%, in den übrigen Bundesländern 9% bei der KiESt.


Die KiESt bemisst sich nach der für das Steuerjahr (= Kj.) festgesetzten Einkommensteuer oder – so bei der KiLSt – nach der im Steuerjahr zu entrichtenden LSt des KiSt-Pflichtigen. Steuerabzugsbeträge – wie Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und anzurechnende Körperschaftsteuer – bleiben außer Betracht. Gemäß § 51a Abs. 2 EStG ist das zu versteuernde Einkommen um die Kinderfreibeträge herabzusetzen (vgl. § 51a Abs. 2 Satz 1 EStG) und um die steuerfreien Beträge des Halb-/ Teileinkünfteverfahrens § 3 Nr. 40 EStG) zu erhöhen (§ 51a Abs. 2 Satz 2 EStG. Die sich hieraus ergebende tarifliche Einkommensteuer ist Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer.


Bei glaubensverschiedener Ehe (z.B. ein Ehegatte ist katholisch, der andere konfessionslos oder Muslim) gilt in keinem Fall der Halbteilungsgrundsatz, da ein nicht einer kirchensteuerberechtigten Kirche Angehöriger nicht zur Zahlung von Kirchensteuer verpflichtet werden kann. Das bedeutet, dass nur die persönlich erzielten Einkünfte des Kirchenmitglieds zur Kirchensteuer-Besteuerung herangezogen werden dürfen: In den Fällen der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer wird die KiESt somit aus dem Teil der gemeinsamen, entsprechend § 51a EStG errechneten Einkommensteuer erhoben, der auf den kirchensteuerpflichtigen Ehegatten entfällt.


» Einzelheiten

Eingabe der Werte

Aktuelles Jahr:
Lohnzahlungszeitraum:
Monatl. Bruttolohn: [EUR]
Steuerklasse:
Bundesland:
Kinderfreibeträge:
 
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