Dienstwagenrechner

Hinweise zur Berechnung der Bemessungsgrundlage / Entfernungspauschale bei Pauschalierung

Anschaffungen vor 01.01.2019

  • Verbrenner: 1% von Bruttolistenpreis
  • Elektro-/Hybrid: Bei Fahrzeugen die bis zum 31.12.2013 angeschafft wurden, wird der Bruttolistenpreis um 500 €/kWh Speicherkapazität der Batterie gemindert. Die Minderung darf allerdings den Höchstbetrag nicht übersteigen.
    Bei Anschaffungen ab 2014 mindert sich der Wert jeweils um 50 €/kWh Speicherkapazität der Batterie. Außerdem mindert sich der Höchstbetrag um jährlich 500 €. (§ 6 EStg Abs. 1 Nr. 1)
    Folgende Tabelle gibt einen Überblick:

    Erstzlassung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
    Minderungsbetrag / kWh 500 € 450 € 400 € 350 € 300 € 250 € 200 € 150 € 100 € 50 €
    Höchstbetrag 10.000 € 9.500 € 9.000 € 8.500 € 8.000 € 7.500 € 7.000 € 6.500 € 6.000 € 5.500 €

    Die Bemessungsgrundlage wird nur gemindert, wenn die Kosten für das Batteriesystem im Listenpreis enthalten sind.

Anschaffungen ab 01.01.2019

  • Verbrenner: 1% von Bruttolistenpreis
  • Elektrofahrzeuge:
    • von 01.01.2019 bis 31.12.2019: 0,5% von Bruttolistenpreis (§ 6 EStg Abs. 1 Nr. 2)
    • von 01.01.2020 bis 30.06.2020: 0,25% von Bruttolistenpreis, wenn Bruttolistenpreis max. 40.000 €; ansonsten 0,5% von Bruttolistenpreis
    • ab 01.07.2020 bis 31.12.2023: 0,25% von Bruttolistenpreis, wenn Bruttolistenpreis max. 60.000 €, ansonsten 0,5% von Bruttolistenpreis
    • ab 01.01.2024: 0,25% von Bruttolistenpreis, wenn Bruttolistenpreis max. 70.000 € (§ 6 EStG Abs. 1 Nr. 3), ansonsten 0,5% von Bruttolistenpreis
  • Hybridfahrzeuge:

Entfernungspauchale bei Pauschalierung

Gemäß Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht Artikel 2 Abs. 3 a und b in Verbindung mit EStG § 9 Absatz 1 Satz 3:

  • im Zeitraum von 2020 und früher
    • Entfernungspauschale je Entfernungskilometer: 30 Cent
  • im Zeitraum von 2021
    • Entfernungspauschale je Entfernungskilometer bis einschließlich 20km: 30 Cent
    • Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um 5 Cent
  • im Zeitraum von 2022 - 2026
    • Entfernungspauschale je Entfernungskilometer bis einschließlich 20km: 30 Cent
    • Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um 8 Cent
  • im Zeitraum von 2027 und später
    • Entfernungspauschale je Entfernungskilometer: 30 Cent

Eingaben

Felder mit * müssen ausgefüllt werden
Bemessungsgrundlage
* Brutto-Listenpreis: [EUR]
* Sonderausstattungen: [EUR]
AntriebsArt
Anschaffung/Erstzulassung:
Elekro-/HybridKFZ:
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit
* Entfernung: [km]
Pauschalierung:
* Anzahl der Fahrten:
Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung
* Entfernung: [km]
* Anzahl der mehr als einmal wöchentlich durchgeführten Fahrten:
Fahrergestellung
Fahrergestellung:
Alle Angaben ohne Gewähr